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   BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 65/84   

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https://dejure.org/1987,2498
BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 65/84 (https://dejure.org/1987,2498)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1987 - IVb ZB 65/84 (https://dejure.org/1987,2498)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 65/84 (https://dejure.org/1987,2498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung - Anwartschaft auf Altersgeld nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte - Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Bewertung einer Anwartschaft auf Altersgeld nach dem Gesetz über Altershilfe für Landwirte

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 706
  • MDR 1988, 482
  • FamRZ 1988, 378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 610/81

    Einbeziehung von Anwartschaften aus der landwirtschaftlichen Altershilfe und der

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 65/84
    Das Oberlandesgericht geht zutreffend davon aus, daß das hier auszugleichende Anrecht im Wege der hypothetischen Berechnung zu bestimmen ist, die § 1587a Abs. 2 Nr. 4 b BGB vorsieht und die nach der Rechtsprechung des Senats allgemein für den Ausgleich von Anwartschaften auf landwirtschaftliches Altersgeld maßgebend ist (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 610/81 - FamRZ 1984, 42).

    Jeder auf diese Weise nach dem Ende der Ehezeit noch entrichtete Beitrag begründet jedoch grundsätzlich die Notwendigkeit der linearen Entzerrung, die wegen des Anstieges der Versorgung in ungleichen Stufen (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 a.a.O. S. 43) durch § 1587a Abs. 2 Nr. 4 b BGB erreicht werden soll.

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 65/84
    Nach diesen Grundsätzen ist dem Versorgungsausgleich nicht die nach einem fiktiven Ruhegehalt errechnete, sondern die tatsächlich bezogene Versorgung des Frühpensionärs zugrunde zu legen (Senatsbeschluß BGHZ 82, 66, 69 ff.).
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 876/80

    Berechnung des Ehezeitanteils tatsächlich gezahlter Altersrente

    Auszug aus BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 65/84
    Insoweit gilt nichts anderes als beim Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, deren tatsächlicher Zahlbetrag für die Wertermittlung im Versorgungsausgleich allenfalls dann maßgebend sein kann, wenn er das fiktiv errechnete Altersruhegeld übersteigt (vgl. Senatsbeschluß vom 11. April 1984 - IVb ZB 876/80 - FamRZ 1984, 673).
  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 95/94

    Zeitpunkt der Belastung des Kontos des Versicherten bei nachentrichteten

    Anders als etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der der weitere Erwerb von Zurechnungszeiten gemäß § 59 SGB VI zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 77/83 - FamRZ 1986, 337), oder etwa bei dem Altersgeld nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte, nach dessen § 27 der Berechtigte auch noch nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit und Gewährung vorzeitigen Altersgeldes weitere Beitrage entrichten kann (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 65/84 - FamRZ 1988, 378, 380), kommt hier eine Begründung weiterer Anwartschaften oder eine weitere Aufrechterhaltung von Anwartschaften mit Hilfe des Vermögens oder durch Arbeit des Versicherten nach dem Beginn der Invalidenrente nicht in Betracht.

    Eine solche Aufteilung findet auch in § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b BGB keine Grundlage (vgl. auch Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 aaO. S. 379).

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